Rechtsprechung
   BGH, 27.07.2005 - 1 StR 208/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5600
BGH, 27.07.2005 - 1 StR 208/05 (https://dejure.org/2005,5600)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2005 - 1 StR 208/05 (https://dejure.org/2005,5600)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05 (https://dejure.org/2005,5600)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5600) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 705
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.1997 - 2 StR 257/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 1 StR 208/05
    Vielmehr ist es fernliegend, daß eine allgemein vereidigte Dolmetscherin, die - wie sich aus der dienstlichen Erklärung des Vorsitzenden ergibt - jahrelang offensichtlich beanstandungsfrei bei Gericht übersetzt und sich immer wieder auf ihren allgemein geleisteten Eid berufen hat, sich ihrer Verpflichtung im vorliegenden Einzelfall, in dem ihre Berufung auf den allgemein geleisteten Eid - wie die Revision selbst vorträgt - offenbar versehentlich unterblieben ist, nicht bewußt war und deshalb unrichtig übersetzt hat (vgl. auch BGH NStZ 1998, 204).
  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 273/13

    Fehlende Beeidigung eines Dolmetschers

    Konkrete Umstände, welche den Schluss zuließen, dass sich das Fehlen der eidlichen Bekräftigung im Einzelfall nicht auf die Übersetzung ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05, NStZ 2005, 705, 706; vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, BGHR GVG § 189 Beeidigung 5; Wickern in Löwe/ Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 189 GVG Rn. 12 mwN), ergeben sich weder aus dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensablauf noch aus der das Rügevorbringen der Revision bestätigenden Gegenerklärung der Staatsanwaltschaft.
  • BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21

    Nicht-vereidigter Dolmetscher (Beruhen); Verjährungsbeginn bei Tateinheit

    Maßgeblich dafür, ob das Beruhen ausgeschlossen werden kann, sind die konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11; vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05 und vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87 Rn. 4; Urteile vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83 und vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86 Rn. 5 f.).

    Dies gilt umso mehr, als die Dolmetscherin darauf nochmals auch ausdrücklich in der Hauptverhandlung durch den Vorsitzenden hingewiesen wurde und keine Anzeichen dafür vorhanden sind, dass sie sich ihrer besonderen Verantwortung im konkreten Fall nicht bewusst war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11; vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05 und Beschluss vom 28. November 1997 - 2 StR 257/97 Rn. 5, BGHR GVG § 189 Beeidigung 3; Urteil vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86 Rn. 6).

  • BGH, 20.11.2013 - 4 StR 441/13

    Mangelnde Berufung auf einen Eid des Dolmetschers (mangelnde Eidesleistung;

    Es ist unter diesen Umständen fernliegend, dass die allgemein vereidigten Dolmetscherinnen sich ihrer Verpflichtung im vorliegenden Fall, in dem ihre Berufung auf den allgemein geleisteten Eid offenbar versehentlich unterblieben ist, nicht bewusst waren und deshalb unrichtig übersetzt haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 1997 - 2 StR 257/97, BGHR GVG § 189 Beeidigung 3; vom 3 4 5 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05, NStZ 2005, 705, 706 und vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, NJW 2012, 1015).
  • BGH, 09.10.2007 - 5 StR 344/07

    Beweisantrag auf Vernehmung der wesentlichen Tatzeugin (Wiedererkennenszeugin)

    Damit erheischt der Umstand keine Entscheidung, ob bei unterlassener Vereidigung von zwei Dolmetschern entgegen § 189 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GVG Russischkenntnisse der Strafkammervorsitzenden, die den Dolmetschern freilich verborgen geblieben waren, zu einer Verneinung des Beruhens des Urteils auf diesem Rechtsfehler führen 21 können (vgl. BGH NStZ 2005, 705, 706), was hier auch eine gewisse Konzentration der Strafkammervorsitzenden auf den schwierigen Übertragungsvorgang erfordert hätte.
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 406/21

    Ausnahmsweise kein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen die

    In einem solchen Fall kann, sofern es sich um einen seit langem regelmäßig in Hauptverhandlungen tätig werdenden Dolmetscher handelt und keine Zweifel an der Richtigkeit der erbrachten Übersetzungsleistung vorliegen, nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig ausgeschlossen werden, dass das versehentliche und vereinzelte Unterbleiben einer Berufung auf die allgemeine Beeidigung die Qualität der Übersetzung negativ beeinflusst haben könnte, womit das Urteil nicht auf dem Rechtsfehler der fehlenden Berufung auf den wirksamen Eid beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2013 - 4 StR 441/13, NStZ 2014, 228; vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, BGHR GVG § 189 Beeidigung 5; vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05, NStZ 2005, 705, 706; vom 28. November 1997 - 2 StR 257/97, NStZ 1998, 204; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 189 GVG Rn. 3 mwN).
  • BGH, 23.08.2005 - 4 StR 62/05

    Mangelnde Vereidigung des Dolmetschers (Beruhen)

    Allerdings kann - insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des Generalbundesanwalts - ein Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler ausgeschlossen werden; denn zum einen war der Angeklagte - was die Revision nicht in Frage stellt - (über seinen Verteidiger) geständig (vgl. BGH NStZ 1996, 608) und zum anderen ist nicht ersichtlich - der Beschwerdeführer trägt hierfür auch keine konkreten Anhaltspunkte vor -, dass sich die allgemein beeidigte Dolmetscherin ihrer besonderen Verantwortung in dem Verfahren nicht bewusst war und sie nicht treu und gewissenhaft übertragen hat, zumal die Richtigkeit ihrer Übersetzung von den Verteidigern, die - wie das Freibeweisverfahren ergeben hat - der italienischen Sprache mächtig sind, jederzeit kontrolliert werden konnte (vgl. BGH NStZ 1998, 204; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05).
  • BGH, 23.08.2005 - 4 StR 61/05

    Mangelnde Vereidigung des Dolmetschers (Beruhen)

    Allerdings kann - insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des Generalbundesanwalts - ein Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler ausgeschlossen werden; denn zum einen war der Angeklagte - was die Revision nicht in Frage stellt - (über seinen Verteidiger) im Wesentlichen geständig (vgl. BGH NStZ 1996, 608) und zum anderen ist nicht ersichtlich - der Beschwerdeführer trägt hierfür auch keine konkreten Anhaltspunkte vor -, dass sich die allgemein beeidigte Dolmetscherin ihrer besonderen Verantwortung in dem Verfahren nicht bewusst war und sie nicht treu und gewissenhaft übertragen hat, zumal die Richtigkeit ihrer Übersetzung von den Verteidigern, die - wie das Freibeweisverfahren ergeben hat - der italienischen Sprache mächtig sind, jederzeit kontrolliert werden konnte (vgl. BGH NStZ 1998, 204; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05).
  • LSG Bayern, 07.05.2019 - L 14 R 690/17

    Erwerbsminderung, Erkrankung, Rente, Bescheid, Berufung, Gutachten,

    Das Gutachten von Dr. M. sei daher verwertbar (vgl. hierzu auch BGH V ZB 59/16 vom 06.04.2017 und 1 StR 208/05 vom 27.07.2005).
  • SG München, 07.09.2017 - S 31 R 1667/15

    Erwerbsminderungsrente - Verwertbarkeit eines Gutachtens (unbeeidigter

    Das Gutachten von Dr. L. ist daher nicht unverwertbar (vgl. hierzu auch BGH V ZB 59/16 vom 06.04.2017 und 1 StR 208/05 vom 27.07.2005).
  • LSG Bayern, 09.05.2019 - L 14 R 690/17

    Rentenversicherung: Ordnungsgemäßer Beweisantrag bei Klage auf Rente wegen

    Das Gutachten von Dr. M. sei daher verwertbar (vgl. hierzu auch BGH V ZB 59/16 vom 06.04.2017 und 1 StR 208/05 vom 27.07.2005).
  • BGH, 08.01.2014 - 5 StR 412/13

    Freibeweis zur Frage der Dolmetschervereidigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht